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Hilfsmittelberatung

Hilfsmittel unterstützen sehgeschädigte Menschen ihren Alltag weiter selbstständig zu bewältigen. Durch die Verwendung von Hilfsmitteln werden beispielsweise Alltagsaktivitäten, die Kommunikation oder Mobilität ermöglicht. Daher sind Hilfsmittel für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsplatz für viele Menschen unerlässlich.

Hilfsmittel sind eine langfristige Investition für ein unabhängigeres Leben. Welcher Kostenträger für die Finanzierung des Hilfsmittels zuständig ist, richtet sich nach dem Einsatzbereich des Hilfsmittels. Liegt der Bedarf für das Hilfsmittel z.B. ausschließlich im privaten Bereich, so besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Hilfsmittel dienen entweder der Grundversorgung oder der gesellschaftlichen Teilhabe. Im Fall der Bedürftigkeit des Antragstellers können mehrere Kostenträger gleichzeitig zur Leistung verpflichtet sein, neben der Krankenkasse kann dann zum Beispiel auch der örtliche Sozialhilfeträger verpflichtet sein. Für den Arbeitsplatz kommen zusätzlich weitere Kostenträger in Frage z.B. Deutsche Rentenversicherung, Integrationsamt.

Es wird zwischen den von den Krankenkassen anerkannten Hilfsmitteln, die im GKV- Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind und von den Krankenkassen bezahlt bzw. bezuschusst werden, und den alltäglichen Hilfsmitteln, die Ihnen den Alltag erleichtern, aber selbst finanziert werden müssen, unterschieden.

Nicht jedes sogenannte Hilfsmittel ist unbedingt für einen selbst das Richtige und tatsächlich notwendig. Im Vorfeld sollte abgeklärt werden: Was brauche ich, kann ich damit umgehen, wird das Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen oder muss ich selbst bezahlen …?

Um auf solche Fragen Antworten zu bekommen, können Sie sich gerne an uns wenden. Bei uns erhalten Sie die nötige Hilfe und Beratung. Vor allem ist es wichtig, dass Sie sich die Zeit nehmen, in einem persönlichen Beratungsgespräch, gemeinsam mit uns Hilfsmittel zu testen und Ihren individuellen Hilfsmittelbedarf zu ermitteln.

Weitere Infos zu Hilfsmitteln erhalten Sie auch bei unserem Hilfsmittelbeauftragten:

Christoph Graf
Tel: 0621 48179287
E-Mail: ch.graf@bbsvvmk.de

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