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Barrierefreiheit stärken – digitale Teilhabe für alle

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Ziel dieses Gesetzes ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das BFSG verpflichtet Unternehmen der Privatwirtschaft, ihre Websites, Online-Shops, Apps und andere digitale Angebote so zu gestalten, dass sie barrierefrei nutzbar sind. Dazu gehören unter anderem:
• klare Strukturen und einfache Navigation
• alternative Texte für Bilder
• eindeutig beschriftete Links und Schaltflächen
• Untertitel für Videos
• Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität
Wer ist von diesem Gesetz betroffen? Alle Webshops, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten. Außerdem Selbstbedienungsterminals und Zahlungsterminals, so wie Telekommunikationsgeräte und Computer und Bankautomaten einschließlich Bankdienstleistungen. Auch E-Bookreader und E-Books müssen in Zukunft barrierefrei angeboten werden, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch alle Dokumente rund um den Internetkauf wie Rechnungen, Kaufbestätigungsmails und Bedienungsanleitungen zum Herunterladen müssen dem Anspruch der Barrierefreiheit gerecht werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft – und wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich. Digitale Angebote müssen für alle Menschen zugänglich sein.
Sollten Ihnen digitale Angebote begegnen, die nicht den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, können Sie sich in Zukunft an die gerade im Aufbau befindliche Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg wenden. Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Informationen und Unterstützung bei Beschwerden.
So begrüßenswert das neue Gesetz ist, deckt es jedoch nicht vollständig alle Alltagssituationen ab. Nicht geregelt ist weiterhin die Zugänglichkeit von Haushaltsgeräten. Auch der Gesundheitsbereich und viele damit verbundene Medizinprodukte, wie Insulinmessgeräte oder Insulinpumpen, Fieberthermometer und Blutdruckmessgeräte unter liegen keiner gesetzlichen Regelung. Hier haben Betroffene enorme Schwierigkeiten barrierefrei bedienbare Produkte zu finden, wenn es sie überhaupt gibt. Dann wäre da noch der Weiterbildungssektor zu erwähnen. Lernmaterialien als Bestandteil von Weiterbildungskursen müssen auch nicht barrierefrei sein. Fazit: Wir haben noch einiges zu tun!