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Blindengeld – wichtige Unterstützung, auch für Sehbehinderte gefordert

Im Jahre 1972 wurde die Landesblindenhilfe in Baden-Württemberg eingeführt. Sie gilt als wichtiger Nachteilsausgleich für blinde Menschen.  

Durch ihre Seheinschränkung hat diese Personengruppe erhebliche Mehraufwendungen für Hilfsmittel und Hilfeleistungen im Alltag. Als Beispiele für die Mehrkosten seien hier folgende Punkte genannt: spezielle Hilfsmittel für den Haushalt, elektronische Notizgeräte, Blindenuhren oder Dienstleistungen wie Hilfe beim Einkauf, bei der Bearbeitung der persönlichen Post usw.

Derzeit wird Personen, die als gesetzlich blind eingestuft sind, in Baden-Württemberg als Nachteilsausgleich ein Betrag von 410 Euro monatlich gewährt. Im bundesweiten Vergleich liegt Baden-Württemberg damit bei der Landesblindenhilfe deutlich im unteren Viertel. Und einige Bundesländer haben schon bereits vor Jahren ein Sehbehindertengeld eingeführt.

 Zur Erinnerung:

1997 wurde die Landesblindenhilfe von 535,00 Euro auf 410,00 Euro gekürzt. Seitdem wurde die Pauschale nicht mehr erhöht.

Dies entspricht bis heute einem Kaufkraftschwund von fast 50%.

Gleichzeitig hat sich seither die Anzahl blinder Personen in Baden-Württemberg verringert, während die Zahl der Sehbehinderten gestiegen ist. Das bedeutet, dass die Landesregierung weniger finanzielle Mittel für die Landesblindenhilfe aufbringen musste.

Tatsache ist, hochgradig Sehbehinderte haben ebenfalls einen finanziellen Mehrbedarf. Bei ihren Hilfsmitteln geht es meist um gute Ausleuchtung oder Blendschutz so wie farbliche Absetzungen, um bessere Kontraste zu erhalten. Auch das sind nur einige Beispiele.

Seit geraumer Zeit setzt sich unser Verein zusammen mit unserem Dachverband, dem Landesblinden- und Sehbehindertenverband BW dafür ein, dass die Landesblindenhilfe einerseits angepasst und andererseits auf Hochgradig Sehbehinderte ausgeweitet wird.

Hier die Forderungen an unsere Landesregierung in Zusammenfassung:

  1. Eine angemessene Erhöhung der Landesblindenhilfe
  2. Die Dynamisierung dieser Leistung
  3. Die Einführung eines Sehbehindertengeldes für hochgradig sehbehinderte Personen

Nach über 20 Jahren Stillstand ist eine Erhöhung der Landesblindenhilfe unbedingt nötig. Jeder Blinde/Sehbehinderte hat zur Bewältigung seiner Behinderung individuelle Bedürfnisse. Die erhöhte Pauschale, auch für hochgradig Sehbehinderte, muss die Möglichkeit bieten von jedem Empfänger selbstbestimmt eingesetzt zu werden.

Um diese Forderungen zu unterstreichen und zu unterstützen, werden die Blinden- und Sehbehindertenvereine in Baden-Württemberg, die im Landesverband BW zusammenarbeiten, mit einer Aktion im Landtag auf das Anliegen aufmerksam machen.