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Barrierefrei für blinde und sehbehinderte Menschen mit Wahlschablonen
Bei der Landtagswahl 2026 kommen wieder Wahlschablonen und Audio-CDs für blinde und sehbehinderte Menschen zum Einsatz. Mit den speziell angefertigten Wahlschablonen kann der Wahlzettel an der richtigen Stelle markiert werden. Die Audioinformationen geben hierzu die notwendigen Hinweise für die Handhabung. „Die Möglichkeit der barrierefreien Stimmabgabe ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in unserer Gesellschaft. Wir müssen diese Möglichkeit unbedingt nutzen“ so Brigitte Schick, Vorsitzende des Landes-blinden- und -sehbehindertenverbands Baden-Württemberg (LBSV BW).
Wir möchten gleich zu Beginn auf zwei Neuerungen dieser Landtagswahl hinweisen: Zum einen wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Zum anderen können Sie nun, wie bei der Bundestagswahl, zwei Stimmen vergeben, eine für die Wahl eine/r Wahlkreisbewerber*in und eine für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
Stimmzettelschablonen
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von Stimmzettelschablonen an. Personen mit Merkzeichen „BL“ im Schwerbehindertenausweis, die Blindenhilfe durch die Stadt- und Landkreise beziehen, erhalten die Schablone mit Audio-CD automatisch zugesandt. Zur Einhaltung des Datenschutzes erfolgt der Versand über die zuständigen Städte und Landkreise. Sollten sie kein Merkzeichen „BL“ haben, erfolgt ein automatischer Versand durch den BBSV an seine Mitglieder.
Wir empfehlen auch Wähler*innen mit Sehrest die Wahlschablone zu nutzen, da, trotz intensiver Bemühungen des BBSV mit Unterstützung der Landeswahlleitung, einige Wahlkreise weiterhin nur Stimmzettel mit mangelhafter Kontrastierung anbieten. Darüber hinaus geben wir bekannt, dass der Stimmzettel im Wahlkreis Stadt Heidelberg von der dort beauftragten Druckerei leider leicht verschoben aufgedruckt wurde, was nicht mehr korrigiert werden konnte. Das führt dazu, dass bei Gebrauch der Wahlschablone die Kreuze etwas zu weit oben platziert werden. Landes- und Kreiswahlleitung und die zuständigen Wahlverantwortlichen vor Ort sind informiert und garantieren, dass Ihre Stimme trotzdem als gültig gewertet wird.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. appelliert an Wählerinnen und Wähler mit Seheinschränkungen, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der barrierefreien Stimmabgabe zu informieren und die bereitgestellten Hilfsmittel zu nutzen. Gemeinsam setzen wir uns für eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft ein.