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Öffnung der Mitgliedschaft

Satzungsänderung zur Öffnung der Mitgliedschaft vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt

Die ordentliche Delegiertenversammlung des BBSV am 07.10.2023 hatte einstimmig beschlossen, die Vereinssatzung zu ändern. Ziel war es, die ordentliche Mitgliedschaft für alle Personen, die blind, sehbehindert, hörsehbehindert oder taubblind sind oder deren Erkrankung zur Sehbehinderung oder Erblindung führen kann, zu ermöglichen. Mittlerweile liegt die Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor, sodass dies ab 2024 gilt. Mit ihrer mutigen Entscheidung haben die Delegierten mit dieser Neuformulierung den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung getragen. Auch nach innen ist damit die vollumfängliche Teilhabe dieser Personengruppe am Vereinsleben sichergestellt.

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