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Pressemeldung des DBSV zur Änderung des BGG

Am Montag, 22.06.2026, findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt.

Der Gesetzentwurf verfolgt unter anderem das Ziel, „den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten“.

DBSV-Justiziarin Christiane Möller wird als Sachverständige an der Anhörung teilnehmen und stellt fest, dass das Ziel der Reform bisher klar verfehlt wird: „Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus. Im vorliegenden Entwurf wird an allen Stellschrauben gedreht, um die Wirtschaft zu schonen. Zwar wird den Unternehmen nun verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber dieses ‚Verbot‘ wird im Gesetz so ausgehöhlt, dass es behinderten Menschen im Alltag nichts bringt.“

Aus Sicht des DBSV sind Barrierefreiheit und ein wirksamer Diskriminierungsschutz weder die nächste lästige Pflicht für die Wirtschaft noch ein Wettbewerbsnachteil. Dazu Christiane Möller: „Barrierefreiheit und ein gesellschaftliches Bekenntnis zur Gleichberechtigung aller Menschen sind vielmehr Ausdruck eines modernen demokratischen Landes, eine Chance für bessere Produkte und Dienstleistungen, eine Notwendigkeit für den Erhalt und die Erschließung von Kundenkreisen in unserer stark alternden Gesellschaft und nicht zuletzt ein Beitrag zur Entlastung unserer sozialen Sicherungssysteme.“

Christiane Möller sieht nun die Abgeordneten in der Pflicht, deutlich nachzubessern, damit das Ziel der BGG-Reform auch erreicht wird. Dafür muss das Gesetz mindestens die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen wirksam ausgestalten. Das bedeutet, die pauschalen Ausschlüsse von baulichen Änderungen und Änderungen an Produkten und Dienstleistungen zu streichen, Ungleichbehandlungen nur bei zwingenden sachlichen Gründen zuzulassen und dem Gesetz auch Zähne zu geben, um effektiv gegen Benachteiligungen vorgehen zu können. Nachbesserungsbedarf gibt es zudem bei den Regeln für Träger öffentlicher Gewalt.

Die Stellungnahme des DBSV finden Sie unter:

DBSV-Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung BGG